„Haushaltsnahe Dienstleistungen“ ist ein Begriff aus dem Einkommensteuer-Recht.
Es handelt sich dabei um Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein
selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird, wie z.B.:
Hauswirtschaft
Betreuung
Gartenarbeiten
Ja! 20% der Lohnkosten bis höchstens 4.000 € sind abzugsfähig, wenn
Rechnungen vorliegen
die Rechnungen durch Banküberweisungen bezahlt wurden
Wenn Sie einen Pflegegrad erhalten wollen, müssen Sie diesen bei Ihrer Pflegekasse (meist unter dem Dach Ihrer Krankenversicherung) beantragen. Dies kann
formlos per Anruf oder Brief erfolgen. Wichtig: Entscheidend für den Beginn der Leistungen ist Ihre erstmalige Kontaktaufnahme mit
der Kasse. Deshalb sollten Sie den Antrag nicht hinauszögern.
Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten Sie aber erst, wenn Ihnen ein Pflegegrad bewilligt wird.
Informationen hierzu erhalten Sie
auf der Website über das
Pflegestärkungsgesetz
Pflegesachleistungen dürfen für haushaltsnahe Dienstleistungen aufgewendet werden.
Ja: Wenn Sie einen Pflegegrad haben, ist eine Abrechnung unserer Dienstleistungen mit der Pflegekasse möglich.
Lassen Sie uns diese Möglichkeiten gemeinsam besprechen.
Ja!
Die stundenweise Betreuung von Menschen mit Demenz übernehmen wir gerne für Sie, damit Sie ein bisschen Zeit für sich gewinnen!
Meine geschulten Mitarbeiter und ich machen das mit Freude und Einfühlungsvermögen.
Senioren-Service Peter Dorn ist ein „Unternehmen mit sozialem Charakter“.
Das bedeutet, dass wir bei Aufträgen im sozialen Bereich gemäß §4 Nr. 16 des Umsatz-Steuer-Gesetzes von der Umsatz-Steuer befreit sind.
Sprechen Sie mich an -
telefonisch: 02173-16 25 595
oder per Mail: heuser@seniorenservice-dorn.de
Ich berate Sie gerne.